Unternehmen sind gut beraten, aktiv an der Debatte zum Thema „Menschenrechte und Unternehmen“ teilzunehmen. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, zu mehrdeutigen Termini (z.B. „Einflussbereich“, „Mittäterschaft“ oder „Vorbeuge-Prinzip“) ihre Definition vorzulegen und zu begründen. Mit eigenen Richtlinien können sie nach innen und aussen Transparenz schaffen, für welche Leistungen zur Erfüllung welcher Rechte sie sich verpflichtet fühlen und was selbstverpflichtende Muss-, Soll-und Kann-Normen sind. So können sie auf konstruktive Weise ihre Interessen wahren, statt mit fordernden Definitionen konfrontiert zu werden und dann in die Ecke der Neinsager oder gar Menschenrechtsverletzer gestellt zu werden.
Ein Beispiel, was es heissen kann, einen legitimen „Private Sector Point of View“ zu formulieren, bietet die BLIHR-Initiative.
Die „Business Leaders Initiative on Human Rights“ ist ein freiwilliges Programm. Es geht den beteiligten Unternehmen darum, Wege zu finden, das Thema Menschenrechte besser in unternehmerische Entscheidungsprozesse einzubinden und bestehende Initiativen zu stärken.
Ziel von BLIHR ist es, die Mitgliedsunternehmen zu unterstützen, die Menschenrechte in ihre jeweilige Unternehmenspolitik und Unternehmenspraxis zu integrieren. Allen Akteuren und verschiedenen Sektoren einer Gesellschaft kommt innerhalb der Realisierung der Menschenrechte eine Bedeutung zu. BLIHR versucht hier eine starke Basis für ein nachhaltiges Bewusstsein auf der Unternehmensseite zu schaffen.
Um diese Ziele erreichen und das Thema Menschenrechte besser verstehen zu können, führen die „BLIHR-Unternehmen“ einen Dialog mit verschiedenen NGOs, Forschern und Wissenschaftlern, UNO-Institutionen und anderen Unternehmensnetzwerken. Darüber hinaus setzen sich die Unternehmen des BLIHR-Programms offen und in positiver Grundeinstellung mit dem Inhalt der „United Nations Norms on Responsibilities of Transnational Corporations and Other Business Enterprises with Regard to Human Rights“ auseinander. Mit verschiedenen Projekten und durch die Entwicklung von Instrumenten zur Umsetzung der Menschenrechtsidee im unternehmerischen Alltag möchten die BLIHR-Unternehmen mehr über den Gehalt und Nutzen der „Draft-Norms“ erfahren. Im Mittelpunkt stehen die Fragen, wie sehr die „Draft-Norms“ die Umsetzung der Menschenrechte im unternehmerischen Handeln unterstützen und vorantreiben, was eine angemessene Arbeitsteilung zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Akteuren darstellt, wo die Einflusssphäre von Unternehmen beginnt und aufhört sowie wofür Unternehmen tatsächlich verantwortlich sind.
Publikationen (Stiftung / Partnerorganisationen) | |
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Newsletter express No. 3/09, Oktober 2009 Erklärung eines neuen Weltwirtschaftsethos Download > [en] (PDF, 729.7 KB) |
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On corporate responsibility for human rights Download > [en] (PDF, 176.7 KB) |
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Zur Relevanz der Unternehmensethik in der Betriebswirtschaft Oder: The business of business is still business - but the rules have changed Download > [de] (PDF, 245.9 KB) |
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Calculating Corporate Social Risk Companies avoiding the negatives of political and civil involvement need to positively engage and assess Download > [en] (PDF, 243.0 KB) |
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Zur Menschenrechtsverantwortung von Unternehmen Download > [de] (PDF, 2.1 MB) |
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Symposium Report 2003 Human Rights and the Private Sector Download > [en] (PDF, 3.7 MB) |
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Corporate Responsibility for Human Rights Download > [en] (PDF, 451.9 KB) |
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